Kosten

“Still mit dem Aber!
Die Aber kosten Überlegung.”

GOTTHOLD EPHRAIM LESSING

Kosten

Hier habe ich Ihnen die Möglichkeiten aufgelistet, wie Sie die Kosten für die Psychotherapie erstattet bzw. bewilligt erhalten:

Ich bin / mein Kind ist privat krankenversichert

Da ich die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (VT), als auch über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachen (Nr. 09867) verfüge, werden die Psychotherapiekosten von den meisten privaten Krankenkassen übernommen.

Sie sollten sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bzw. vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren genauen Versicherungsbedingungen erkundigen und sich ggfs. schriftlich eine Leistungszusage geben lassen.

Folgender Fragenkatalog könnte bei der Klärung der Kostenübernahme in einem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der PKV hilfreich sein:

  • Kann ich laut meines Versicherungstarifs eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin durchführen?
  • Wie sieht der Leistungsumfang aus? Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
  • Wird das Stundenhonorar 2,3facher Satz nach der GOP komplett übernommen?
  • Wenn nein, wie hoch ist der Anteil des Stundenhonorars, der übernommen wird?
  • Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erfolgen? Gibt es hierzu bestimmte Formblätter oder bestimmte Antragsunterlagen?
  • Welche Qualifikationsnachweise benötigt meine Krankenkasse von meinem Psychotherapeuten?

Ich bin / mein Kind ist über die Beihilfe versichert

Da ich mit Approbation und Eintrag ins Arztregister (s.o.) die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufweise, werden die Psychotherapiekosten für die ersten 5 probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) von den Beihilfestellen generell übernommen.

Nach den probatorischen Sitzungen muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle gestellt werden. Neben dem Antrag, der von mir verfasst wird (inklusive Verdachtsdiagnose, Therapieindikation und Art und Umfang der geplanten Therapie), muss zudem der Konsiliarbericht eines Arztes beigelegt werden, welcher prüft, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist und ob vielleicht körperliche Gründe aktuell gegen eine Psychotherapie sprechen.

Der Antrag wird dann von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Wenn die Festsetzungsstelle aufgrund der Gutachterempfehlung die Notwendigkeit der Psychotherapie und somit die Beihilfefähigkeit anerkennt, werden die psychotherapeutischen Leistungen erstattet.

Relevante Informationen, wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind:

  • Erkundigen sie sich vor dem Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die genauen Bedingungen bzgl. der Antragsstellung und Kostenerstattung.
  • Die Beihilferichtlinien bzgl. einer ambulanten Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen/Bremen.

Ich bin / mein Kind ist gesetzlich krankenversichert

Da ich keine kassenärztliche Zulassung besitze und somit keinen Kassensitz inne habe, kann ich nicht routinemäßig und somit einfach per Krankenversichertenkarte, mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Lediglich niedergelassene Kollegen (sog. Vertragspsychotherapeuten), die über einen Kassensitz und somit über eine Kassenzulassung verfügen, sind hierzu berechtigt.

Sollten Sie aber unbedingt eine Psychotherapie bei uns beginnen wollen, könnten Sie über den Weg des Kostenerstattungsverfahrens versuchen, eine Kostenübernahme der Therapie bei mir zu erreichen. Gerne informiere ich Sie über das genaue Vorgehen der sog. „Kostenerstattung bei Unterversorgung“.

Ich bin Selbstzahler

Sollten Sie die Psychotherapiekosten selbst tragen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet: www.bptk.de/recht/verguetung.html

 

  • Kosten Einzeltherapiestunde €110,23
  • Kosten THERAPIE@HOME €150,-
    Therapie in Ihrem häuslichen oder anderem privaten Kontext,
    ab Region €30,- Anfahrtskosten

Psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
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